Die in PSA (Persönliche Schutzausrüstung) verwendeten Gurte müssen spezifische europäische Normen erfüllen, um ihre Zuverlässigkeit, Sicherheit und regulatorische Konformität zu gewährleisten. Diese Normen betreffen Verbindungsmittel, Auffanggurte, Falldämpfer, Verbindungselemente sowie Anschlagpunkte.
Das INRS weist darauf hin, dass die Komponenten eines Absturzsicherungssystems (Verbindungsmittel, Falldämpfer, Auffanggurt, Verbindungselemente) den Normen NF EN 354, NF EN 355, NF EN 362 und NF EN 361 entsprechen müssen. Die Rolle der Anschlagpunkte wird insbesondere durch die Norm NF EN 795 geregelt.
Die wichtigsten Normen
Norme NF EN 354 – Verbindungsmittel (Lanyards)
Die Norm NF EN 354 legt die Anforderungen für Verbindungsmittel fest, die in Absturzsicherungssystemen verwendet werden (als Verbindungselemente oder Komponenten). Sie betrifft insbesondere:
- Anforderungen an die statische und dynamische Festigkeit, mit definierten Prüfverfahren, um sicherzustellen, dass das Verbindungsmittel unter Last nicht versagt.
- Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Verpackung und Einsatzbedingungen.
- Materialien und Konstruktion (Gurte, Verbindungen) sowie die hergestellten Endverbindungen.
Diese Norm gilt für verstellbare oder feste Verbindungsmittel, die in Systemen zur Absturzsicherung, Arbeitsplatzpositionierung oder beim Seilzugang eingesetzt werden. Wenn das Verbindungsmittel einen Energieabsorber integriert, gilt zusätzlich häufig die Norm NF EN 355 (für Falldämpfer).
Norme NF EN 361 – Auffanggurte (Körperhaltevorrichtung)
Die NF EN 361 definiert die Mindestanforderungen für Auffanggurte, die den Körper im Falle eines Sturzes auffangen:
- Verteilung der Kräfte über den Körper zur Reduzierung von Verletzungsrisiken.
- Gestaltung der Befestigungspunkte (dorsal, ventral, pektoral je nach Anwendung) sowie die Festigkeit der Gurtbänder.
- Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Festigkeitsprüfungen.
Das INRS empfiehlt, dass alle in Absturzsicherungssystemen verwendeten Auffanggurte dieser Norm entsprechen.
Norme NF EN 795 – Anschlageinrichtungen
Die NF EN 795 gilt für Anschlageinrichtungen bzw. Verankerungssysteme zur Sicherung gegen Absturz:
- Festlegung von Leistungsanforderungen und Prüfverfahren, um sicherzustellen, dass der
- Anschlagpunkt im Sturzfall die Kräfte aufnehmen kann.
- Unterscheidung verschiedener Anschlagpunktklassen (A bis E): fest installiert, temporär,
- Schienensysteme, Seilsysteme usw.
- Empfehlungen für Installation, Kontrolle und regelmäßige Inspektion.
Das INRS-Dokument zur Absturzprävention betont, dass der Anschlagpunkt kompatibel und gemäß NF EN 795 dimensioniert sein muss.
Weitere zugehörige Normen
- NF EN 355: Energieabsorber (bei Verbindungsmitteln integriert), zur Begrenzung der auf den Körper übertragenen Stoßkraft.
- NF EN 362: Verbindungselemente (Karabiner, Haken usw.), Anforderungen an Festigkeit und Funktion.
- NF EN 360: Höhensicherungsgeräte mit automatischer Rückzugfunktion.
- NF EN 363: Komplette Absturzsicherungssysteme (Kombination aus Gurt, Verbindungsmitteln, Falldämpfern und Anschlagpunkten).
Warum diese Normen wichtig sind
1. Sicherheit und Personenschutz
Sie definieren Mindestanforderungen an Festigkeit und Leistung, um Verletzungsrisiken bei einem Sturz zu reduzieren.
2. Rechtliche Konformität und Haftung
In Frankreich ist der Arbeitgeber verpflichtet, normgerechte PSA bereitzustellen. Nicht konforme Ausrüstung kann rechtliche Konsequenzen haben.
3. Kompatibilität der Komponenten
Die Normen gewährleisten, dass alle Elemente eines Systems sicher zusammenarbeiten.
4. Rückverfolgbarkeit und Information
Kennzeichnung und Dokumentation ermöglichen Identifikation, Wartung und Kontrolle der Ausrüstung.
5. Langlebigkeit und regelmäßige Prüfung
Sie fördern Inspektion und Wartung, um die Leistung der Ausrüstung dauerhaft sicherzustellen.
